Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 10. Dezember 2021BEK 2021 94MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, SSB, Postfach 75, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin E.________,3.F.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt G.________,4.H.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt I.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen drei separate Verfügungen der Staatsanwaltschaft vom 14. Juni 2021, SU 2021 2624, SU 2021 2625 und SU 2021 2626);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Am 8. März 2021 liess A.________ durch ihren Rechtsvertreter gegen D.________, F.________ sowie H.________ Strafanzeige erstatten. Zusammenfassend hätten die Beschuldigten am 3. Februar 2021 zur Durchführung einer ambulanten Geburt im Spital J.________ zwecks Abklärung einer Infektion mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 auf einen PCR-Test bestanden, so dass sie gleichentags ins Spital K.________ fahren musste, um dort eine gesunde Tochter ambulant zu gebären. Mit drei inhaltlich identischen, separaten Einstellungsverfügungen vom 14. Juni 2021 stellte die Staatsanwaltschaft die jeweiligen Strafverfahren gegen die Beschuldigten betreffend versuchte schwere Körperverletzung durch Unterlassung, versuchte Nötigung sowie Amts- und Dienstpflichtverletzung nach kantonalem Strafrecht gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a respektive lit. b StPO ein. Hiergegen lässt die Strafanzeigeerstatterin durch ihren Rechtsvertreter in einer einzigen Eingabe vom 25. Juni 2021 Beschwerde erheben. Sie beantragt, die Einstellungsverfügungen seien aufzuheben und die drei Strafuntersuchungen wiederaufzunehmen und weiterzuführen sowie die drei Beanzeigten zur Anklage zu bringen und angemessen zu bestrafen. Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten. Sie verlangt unter Verzicht auf Gegenbemerkungen, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen (KG-act. 5). F.________ und H.________ liessen durch ihre Verteidiger die Beschwerde im Wesentlichen in inhaltlich übereinstimmender Weise beantworten und deren Abweisung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin beantragen (KG-act. 18 und 19). Die Verteidigerin der D.________ verweist auf diese Beschwerdeantworten(KG-act. 17), zu welchen der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin nochmals Stellung nahm (KG-act. 22).2.Soweit die Beschwerdeführerin beantragt, die drei Beanzeigten angemessen zu bestrafen, fällt dies nicht in die Zuständigkeit der Beschwerdeinstanz, welche nur Verfahrenshandlungen und nicht der Berufung unterliegende Entscheide überprüft (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, SSB, Postfach 75, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin E.________,3.F.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt G.________,4.H.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt I.________,
betreffend
Einstellung Strafverfahren